Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.
Wolfgang Schäuble, minister of the interior of the Federal Republic of Germany in an interview by Stern.de. Read more about this in a Lawblog post.
Shameless plug: If this post was useful to you, please consider buying yourself something from one of my Amazon stores: US store, UK store, FR store, DE store, CA store. If you're not into Amazon, why not donate something to GNOME, Mozilla or Wikipedia? Thank you!



Das ist auch auf der C3 Liste ein ganz heißes Thema. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass das nichts ist, was sich jetzt an der CDU/CSU festmachen lässt sondern in ähnlicher Form von allen deutschen Parteien, wenn sie denn die Regierungsgewalt hätten, getragen werden würde. Solche Entscheidungen werden in Washington getroffen und nicht in Berlin. Der Überwachungs- bzw. Präventionsstaat ist beschlossene Sache, wahrscheinlich schon seit Jahrzehnten, und niemand in diesem Land hat die Macht (und hat sie jemals gehabt) das noch zu verhindern, egal mit welchen Mitteln.
Was natürlich nicht bedeutet, dass ich solche Politik gutheiße!